§ 1 Vertragsgrundlage
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 Preise/Angebote/Preisänderungen
Die angegebenen Preise sind - gleich wo sie angegeben wurden - freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Lieferzeiten/Lieferverzug
Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden.
Der Käufer hat nach Ablauf von 10 Tagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu bestimmen.
Ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf maximal 10% des vereinbarten Kaufpreises.
Höhere Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, streikbedingte Betriebsstörungen, Betriebsstilllegungen oder Betriebsstörungen bei dem Verkäufer oder dessen Vorlieferern oder Verkehrsstörungen sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Der Verkäufer muss den Käufer über das Lieferhindernis umgehend informieren.
Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer fällige Rechnungsbeträge einschließlich der aus der Geschäftsbeziehung geschuldeten Zinsen und Kosten nicht bezahlt hat.
§ 4 Eigentumsübergang
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußern und verarbeiten und überträgt dafür sicherungshalber das Eigentum an der durch Verarbeitung erlangten Sache bzw. den Erlös an den Verkäufer oder tritt die künftige Kaufpreisforderung aus einem Weiterverkauf an diesen ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht o.ä.) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen.
§ 5 Gewährleistung/Mängelrüge
Der Verkäufer leistet Ersatz oder bessert nach, wenn die Ware Mängel gemäß § 434 BGB aufweist.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, doch bei Fehlgehen der dritten Nachbesserung stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Haftung
Die Haftung des Verkäufers ist für den Fall der einfachen oder leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Ausschließlich der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des Käufers vorzunehmen.
Eventuell anders lautende Bestimmungen des Käufers sind ungültig.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für alle späteren Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, unabhängig davon ob sie für jeden Einzelfall gesondert vereinbart worden sind. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Lüneburg.